Allgemeines
Der Sondershäuser Verband organisiert die Veranstaltung, kann aber keine Haftung
für irgend etwas übernehmen. Wer mitfährt, tut dies auf eigenes Risiko. Minderjährige,
die ohne Erziehungsberechtigte anreisen, dürfen dies nur mit schriftlichem
Einverständnis der Eltern.
Die Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl beträgt ca. 60 Personen. Das bedeutet, dass
eine zeitige Anmeldung sicherlich nicht nachteilig sein wird. Bitte aber auf jeden Fall
bei kurzfristiger Entscheidung (ab ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung) vor der
Überweisung der Anzahlung telefonische Rücksprache mit uns nehmen, damit es nicht zu
unnötigem Ärger kommt (am Besten über Handy, Tel.-Nr. entnehmt ihr bitte der SVZ
1/2010).
Die Teilnehmergebühren |
|
Studierende u. Jugendliche ab 18 Jahre |
140,00 € |
AD / AH / berufstätige Gäste Mindestumsatz der ersten Seite des Bierpasses zuzüglich der benötigten BM’s |
195,00 € |
Kinder und Jugendliche (3 bis 17 Jahre) |
120,00 € |
Diese Tarife beinhalten für jeden 4 Tage Unterkunft, Vollverpflegung in der Jugendherberge und 3 Tage Flottensegeln soweit es die Umstände erlauben. Diese Pauschalbeträge müssen auch gezahlt werden, wenn später an- oder eher abgereist wird.
Der Preis für eine Biermarke (BM) |
1,20 € |
Alle anfallenden Kosten werden am Ende der Veranstaltung bar kassiert. Eurocheques werden akzeptiert, aber nur in ganzen Beträgen.
Der BootsFührerLehrgang
(siehe extra Punkt)
Die Anmeldung
Wie auch in den Jahren zuvor ist ab dem 01. Januar die Anmeldung möglich. Die Höhe der
pro Person zu leistenden Anzahlung beträgt
genau 50,00 EUR.
Bitte nicht mehr oder weniger überweisen, ihr erleichtert mir die Arbeit ungemein. Danke!
Weiterhin benötige ich auch eine Postkarte, ein Fax oder eine
E-Mail, damit ich alle wichtigen
Daten vereint erhalte.
Die Überweisung
Die Summe der auf der Anmeldung genannten Anzahlungen soll möglichst zeitgleich auf das
Segelkonto überwiesen werden, erst dann ist die Anmeldung erfolgt. Die aktuelle
Kontonummer entnehmt ihr der SVZ
1/2010
oder sendet eine Anfrage-E-Mail, indem ihr einfach auf den Link "Kontonummer"
klickt und
die Mail absendet.. Diese Informationen gehören, meiner Meinung nach, nicht so
offen ins "WWW".
Der Anmeldeschluss
14 Tage vor dem SV-Segeln ist postalischer Anmeldeschluss. Freie Plätze darüber hinaus
werden nur nach telefonischer Rücksprache vergeben. Ca. 1 Woche vor der
Veranstaltung erreicht ihr uns
nur noch über Funk.
Wer sich im Januar etc. aus den unterschiedlichsten Gründen (Prüfungen, Urlaub
etc.) noch nicht festlegen kann, aber gerne segeln möchte, sollte wenigstens
sein Interesse bei uns bekunden, damit wir den/die Platz/Plätze erst mal
reservieren können. Allerdings geht das nicht ewig. Also: bei Interesse
rechtzeitig nachfragen oder direkt anmelden. DANKE
Die
Merkblätter
Bitte beachtet:
Alle, die sich per E-Mail bei mir anmelden, bekommen das Merkblatt auch per
Mail, als
PDF-Datei (oder auf Wunsch auch als WORD - Dokument) zum Ausdrucken.
Wer es NICHT per Mail möchte (die Datei ist nicht groß), unbedingt erwähnen. Wir
müssen diesen Weg gehen, um a) Kosten zu sparen und b) alles logistisch zu
Händeln. Bitte auch nur das neue Merkblatt
verwenden, da sich u.a. Telefonnummern o.ä. geändert haben können.
Alle anderen erhalten sie entweder gesammelt an die
Verbindungshäuser
(für aktive Mitglieder) oder an die, auf der Anmeldung vermerkten, Adresse. Wer
bis 2 Wochen vor Beginn noch keine Post (Elektronische- oder Schnecken-Post) erhalten hat, sollte umgehend bei mir
anrufen (Tel. auch in der SV-Zeitung) oder
E-Mail
senden.
Schlussbemerkung
Wir werden wieder versuchen, diese Tage so schön und frei von Alltagsstress und Hektik zu
gestalten.
Natürlich benötigen wir dabei eure Mithilfe, diese besteht aber eigentlich nur darin,
dass ihr gute Laune, gute Stimmung und Lust am Segeln und an der Geselligkeit mit bringt.
Dann sollte es keinerlei Probleme geben.
Das Kleingedruckte
Teilnehmen am SV-Segeln kann jeder der schwimmen kann. Für die Anreise hat jeder selbst
zu sorgen. Alle namentlich gemeldeten Teilnehmer sind über uns unfallversichert, unsere
Boote sind kaskoversichert.
Bei Nichterscheinen ohne Absage oder ohne Grund verfällt die Anzahlung.
Weitere Forderungen werden nicht erhoben. Die Anzahlung kann, nach Rücksprache, auf eine
Ersatzperson übertragen werden.